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2023

Unterstützung von Fahrten im Jahr 2023

Unterstützung von Rom- und Griechenlandfahrten

Der Hessische Altphilologenverband unterstützt Rom- und Griechenlandfahrten.

Der letzte Termin zur Beantragung ist der 01. April eines jeden Jahres.

Die folgende Regelung gilt ausschließlich für das Jahr 2023:

[siehe unten Sonderregelung 2023]

  1. Austauschfahrten werden nicht bezuschusst.
  2. Der Zuschuss für insgesamt 15 Auslandsfahrten (9 Fahrten für das Fach Latein und 6 Fahrten für das Fach Griechisch) beträgt einmalig je Fahrt 500 Euro bzw. bei weniger Fahrten maximal 600 Euro pro Fahrt.
  3. Inlandsfahrten werden mit maximal 400 Euro pro Fahrt bezuschusst, falls keine Auslandsfahrten stattfinden können oder für weniger als 15 Auslandsfahrten Anträge gestellt werden.
  4. Die Förderung pro Schule ist höchstens alle zwei Jahre möglich (Latein und
    Griechisch werden hierbei allerdings gesondert betrachtet).
    Gefördert werden nur Fahrten hessischer Schulen.
  5. Der Zuschuss steht – schülerbetreffend! – zur freien Verfügung.
  6. Bedingung ist ein bei der Beantragung eingereichtes Fahrtenkonzept. Ein Ablaufplan/Programm ist nicht ausreichend.
  7. Stichtag der Bewerbung ist jeweils der 1. April des Jahres, in dem die Studienfahrt stattfindet.
  8. Die 15 zu bezuschussenden Fahrten werden im Losverfahren ermittelt.
  9. Ein Fahrtenbericht kann auf der Homepage des Hessischen Altphilologenverbandes eingestellt werden, sofern die Rechte an Text und Bildern vom Verfasser/der Verfasserin des Artikels geklärt sind.

Unterlagen bitte an: marion.clausen[at]gmail.com

Bei der Verlosung der Fahrtenförderung hat sich auch in diesem Jahr die Situation ergeben, dass wir noch Geld im Fahrtentopf übrig haben. Daher hat der Vorstand beschlossen, dass eine Beantragung für Fahrten in 2023 (für Auslandsfahrten und in diesem Jahr, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2022, ebenfalls für Inlands- und Tagesfahrten zu antiker/altsprachlicher Thematik) auch über den ursprünglichen Stichtag (01.04.2023) weiterhin möglich ist. Ausnahmsweise dürfen sich auch Schulen bewerben, die im letzten Jahr schon gefördert wurden (diese Bewerbungen werden allerdings nachrangig behandelt). Auch Inlandsfahrten, Tagesfahrten mit altsprachlichem Thema sowie Austauschfahrten können ggf. gefördert werden. Gemäß unseren Vergaberegeln haben Auslandsfahrten Vorrang. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne per Email an mich: marion.clausen[at]gmail.com

Hessischer Altphilologenverband