2026
DAV-Preis für herausragende Leistungen für Abiturientinnen und Abiturienten in den Fächern Latein und Griechisch
Wie in den letzten Jahren stellen wir auch in diesem Jahr wieder Ehrungen für hervorragende Leistungen in den Fächern Latein und Griechisch zur Verfügung.
Schulen mit Leistungskurs bzw. Grundkurs Latein und/oder Altgriechisch (Q1-Q4) können (am besten öffentlichkeitswirksam im Rahmen der Verleihung der Abiturzeugnisse) einen Abiturienten/eine Abiturientin für sehr gute Leistungen (mindestens 13 Punkte) im altsprachlichen Unterricht ehren.
Urkunde und Buchpreis (25€ hierfür werden vom Verband übernommen): Schülerinnen und Schüler, für die ein Preisgeld beantragt wird, müssen in ihrer Abiturprüfung in Latein und/oder Griechisch mindestens 13 Punkte erreicht haben (LK oder GK) sowie in Q1-Q4 durchgehend sehr gute Leistungen erreicht haben (durchgehend 13-15 Punkte) .
Urkunde: Schülerinnen und Schüler, die in Latein und/oder Griechisch in Q1-Q4 durchgehend sehr gute Leistungen erreicht haben (durchgehend 13-15 Punkte), können, auch wenn sie in der Abiturprüfung weniger als 13 Punkte erreicht haben oder im GK keine Abiturprüfung abgelegt haben, mit einer Urkunde (Anerkennungspreis) geehrt werden.
Seit dem Jahr 2020 können, solange der Hessische Altphilologenverband über entsprechende Mittel verfügt, ggf. auch zwei Abiturientinnen bzw. Abiturienten pro Schule und Fach mit einem Buchpreis geehrt werden.
Ihren Antrag stellen Sie bitte per E-Mail an Dr. Marion Clausen:
marion.clausen[at]gmail.com
Bitte geben Sie den Namen der Schülerin/des Schülers, die Schuladresse und eine schulische Bankverbindung an. Sie erhalten dann per E-Mail die Urkunde zum Ausdrucken und ggf. die 25€ per Überweisung.
Unterstützung von Fahrten im Jahr 2026
Unterstützung von Rom- und Griechenlandfahrten
Der Hessische Altphilologenverband unterstützt Rom- und Griechenlandfahrten.
Der letzte Termin zur Beantragung ist der 01. April 2026.
- Austauschfahrten werden nicht bezuschusst.
- Der Zuschuss für insgesamt 15 Auslandsfahrten (9 Fahrten für das Fach Latein und 6 Fahrten für das Fach Griechisch) beträgt einmalig je Fahrt 500 Euro bzw. bei weniger Fahrten maximal 600 Euro pro Fahrt.
- Inlandsfahrten werden mit maximal 400 Euro pro Fahrt bezuschusst, falls keine Auslandsfahrten stattfinden können oder für weniger als 15 Auslandsfahrten Anträge gestellt werden.
- Die Förderung pro Schule ist höchstens alle zwei Jahre möglich (Latein und
Griechisch werden hierbei allerdings gesondert betrachtet).
Gefördert werden nur Fahrten hessischer Schulen. - Der Zuschuss steht – schülerbetreffend! – zur freien Verfügung.
- Bedingung ist ein bei der Beantragung eingereichtes Fahrtenkonzept. Ein Ablaufplan/Programm ist nicht ausreichend.
- Stichtag der Bewerbung ist jeweils der 1. April des Jahres, in dem die Studienfahrt stattfindet.
- Die 15 zu bezuschussenden Fahrten werden im Losverfahren ermittelt.
- Ein Fahrtenbericht kann auf der Homepage des Hessischen Altphilologenverbandes eingestellt werden, sofern die Rechte an Text und Bildern vom Verfasser/der Verfasserin des Artikels geklärt sind.
Unterlagen bitte an: marion.clausen[at]gmail.com
